Chaos ist überall, man glaubt es kaum :-), dieses ist auch in der Schweiz zu finden. Die Schweiz verlangt es, dass jeder der länger als 12 Monate im Ausland ist, sich bei einer schweizerischen Botschaft als Auslandsschweizer registriert. Dies ist meiner Meinung nach auch okay, wenn man im vorhinein wüsste, was man dafür alles tun muss!!!
Auf der Homepage des EDA war nur ein Antragsformular zu finden. Also haben wir dieses mal schnell ausgefüllt und per Email nach Mumbai gesendet. Die Antwort daraufhin kam dann prompt retour. Also für eine Registirierung als Auslandsschweizer verlangt die Botschaft in Mumbai den Original-Pass, Original-Heimatschein, Original-Antragsformular. Sind die wohl der Auffassung ich sende meinen CH-Pass per Post durch halb Indien? Zweites Problem: Bei der Aushändigung von meinem Heimatschein, hat mir die Gemeindemitarbeiterin mitgeteilt, dass dieser nicht ins Ausland mitgenommen werden darf und ich diesen am besten bei meiner Familie in der Schweiz deponieren soll. Steht auch noch deutlich lesbar auch auf dem Heimatschein (gemäss Strafregisterauszug). Na, man ist ja treu und macht dies auch so.
Nach mehrmaligen Erläuterungen an die Botschaft in Mumbai, waren diese mal bereit eine Kopie von meinem CH-Pass zu akzeptieren, jedoch müsse diese vom Honorary Konsul in Bangalore beglaubigt werden, Original-Heimatschein war immer noch Voraussetzung. Schon mal ein Fortschritt jedoch mit einer neuen Aufgabe. Nach ein paar Anrufversuchen bei der Botschaft in Bangalore wurde uns die Öffnungszeit von 09.00 -17.00 Uhr mitgeteilt. Jedoch würde der Honorary Konsul jeweils um 11.30 Uhr das Büro verlassen (ich glaube ich will auch Honorary Konsul werden ;-)).
Also machte ich mich am nächsten Tag mit meinem Fahrer auf den Weg zur Botschaft. Dieser war ein bisschen verunsichert, da es sich um eine neue Strasse handelte. Bei der Botschaft angekommen (natürlich wieder mal Security-Check und natürlich Besucherausweis), fragte mich die Mitarbeiterin ob ich diesen Vorgang mit Mumbai abgeklärt hätte und mit wem, da sie dies eigentlich nicht mehr machen würden. Die nächste Aussage war dann, dass der CH-Pass am häufigsten gestohlen werde. Na und ihr wollt dass ich diesen per Post versende??? Die nächste Dame hat dann meine Kopie und meinen Pass mitgegeben und kam nach 2 Minute mit der Unterschrift retour. Also der Honorary Konsul hat mich nie persönlich gesehen, was hat er nun wohl mit seiner Unterschrift beglaubigt - man weiss es nicht.
In der Zwischenzeit hatte mit die AHV mitgeteilt, dass ich der freiwilligen AHV nur beitreten könne, wenn ich mich in Mumbai als Auslandsschweizer registiert hätte. Nachdem ich mehrmals deutlich zum Ausdruck brachte, dass dies ohne meinen Original-Heimatschein ja nicht möglich ist, war die Antwort ich soll dies mit Mumbai klären. Na toll, was gibt es da zu klären. Ich hatte der AHV ja schon meine Abmeldebestätigung, wie auch Registrierungsbestätigung von Bangalore zukommen lassen, war das denn nicht genug? Die Registrierung ist ja nur mit persönlichem Erscheinen auf der indischen Einwohnerbehörde möglich. Also doch mehr als genug Beweis, dass ich die Schweiz verlassen habe und momentan in Indien weile.
Mittlerweilen hat Mumbai mir eine Adresse in der Schweiz angegeben, an welche der Heimatschein gesendet werden kann und dann per speziellem Kurier nach Mumbai weitergeleitet wird. Von dort wird dieser dann bei eine Wegzug aus Indien nachgesendet, ist ja schon toll, also die Schweiz will wissen wo ihre Bürger so verweilen ;-). Es geschen in der Schweiz auch noch Wunder. Die AHV hat nun mein Antrag angenommen, nun ist mein Heimatschein bereits per Post unterwegs nach Bern :-)))) tja...
Mittwoch, 23. Juni 2010
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